Steuerstrafverfahren bei Ärzten und Zahnärzten

Unsere Leistungen

Steuerstrafverfahren

Verteidigung im Ermittlungsverfahren
Hauptverhandlungen
Revisionen
Vermögensabschöpfung
Arrestverfahren
Durchsuchungen
Beschlagnahmen

Steuerrechtliche Begleitung

Betriebsprüfungen
Nacherklärungen
Selbstanzeigen
Einspruchsverfahren
Tatsächliche Verständigungen
Schätzungen
Finanzgerichtsverfahren

Interdisziplinäre Verteidigung im Steuerstrafverfahren – Fachanwälte für Steuerrecht, Fachanwälte für Strafrecht und Steuerberater

Steuerstrafrechtliche Ermittlungen gegen Ärzte und Zahnärzte erfordern weit mehr als eine klassische Strafverteidigung. Neben dem eigentlichen Strafverfahren stehen regelmäßig steuerliche Außenprüfungen, Änderung von Steuerbescheiden, Hinzuschätzungen von Steuern, Vermögensarrest sowie berufsrechtliche Fragestellungen im Raum. Entscheidungen in einem Verfahren wirken sich unmittelbar auf das andere aus.

Unsere Kanzlei gehört zu den ganz wenigen hochspezialisierten Kanzleien in Deutschland, die Fachanwälte für Steuerrecht, Fachanwälte für Strafrecht und Steuerberater in einem Team vereint. Dadurch entwickeln wir eine abgestimmte Gesamtstrategie für das Besteuerungs- und das Steuerstrafverfahren – aus einer Hand.

Wir vertreten bundesweit niedergelassene Ärzte, Zahnärzte, Berufsausübungsgemeinschaften (BAG), Medizinische Versorgungszentren (MVZ), Klinikärzte sowie andere Heilberufler.

Warum Ärzte und Zahnärzte im Steuerstrafrecht besondere Risiken tragen

Ärztliche und zahnärztliche Praxen weisen häufig komplexe steuerliche Strukturen auf. Unterschiedliche Umsatzsteuerregelungen, (in Teilbereichen Bargeldumsätze), Privatliquidationen, Kooperationen, Praxisgemeinschaften oder Beteiligungen an Medizinischen Versorgungszentren führen dazu, dass steuerliche Fragestellungen schnell strafrechtliche Relevanz erlangen können.

Insbesondere eine Betriebsprüfung kann häufig direkt in ein Steuerstrafverfahren übergehen.

Hinzu kommt, dass strafrechtliche Vorwürfe unter Umständen auch berufsrechtliche Folgen nach sich ziehen können. Je nach Sachverhalt können Mitteilungen an zuständige Ärztekammern und Zahnärztekammern in Betracht kommen. Deshalb sollte jede Verteidigung von Beginn an auch mögliche berufsrechtliche Auswirkungen berücksichtigen.

Unsere besondere Stärke: Steuerrecht und Strafrecht greifen ineinander

Das Steuerstrafrecht unterscheidet sich von nahezu allen anderen Strafrechtsgebieten und bietet besondere Gestaltungsmöglichkeiten.

Der strafrechtliche Vorwurf basiert regelmäßig auf steuerlichen Feststellungen. Gleichzeitig beeinflusst jede Erklärung im Besteuerungsverfahren den weiteren Verlauf des Strafverfahrens.

Deshalb reicht eine isolierte strafrechtliche Verteidigung ebenso wenig aus wie eine ausschließlich steuerliche Beratung.

Wir betreuen beide Verfahren parallel.

Während wir die Verteidigung gegenüber Steuerfahndung, Staatsanwaltschaft und Gerichten übernehmen, begleiten wir außerdem gleichzeitig

  • Betriebsprüfungen,
  • steuerliche Nacherklärungen,
  • Einspruchsverfahren,
  • Schätzungsverfahren,
  • Kommunikation mit dem Finanzamt,
  • tatsächliche und steuerliche Aufarbeitung.

Diese enge Zusammenarbeit verhindert widersprüchliche Erklärungen und schafft eine einheitliche Verteidigungsstrategie. Genau das ist unsere Stärke aufgrund jahrzehntelanger Erfahrung.

Typische Vorwürfe gegen Ärzte und Zahnärzte

Unsere Mandanten wenden sich unter anderem an uns bei

  • Strafanzeigen wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung (§ 370 AO)
  • Einleitung eines Steuerstrafverfahrens
  • Durchsuchungen der Praxis und/oder Privaträume
  • Beschlagnahmen
  • Vermögensarrest
  • Betriebsprüfungen mit strafrechtlichem Anfangsverdacht
  • unrichtigen oder unvollständigen Steuererklärungen
  • Umsatzsteuerfragen
  • Praxisverkäufen
  • Auslandssachverhalten
  • Selbstanzeigen

Frühe Verteidigung bereits im Ermittlungsverfahren

Die entscheidenden Weichen werden regelmäßig nicht erst vor Gericht gestellt. Im Gegenteil! Wir wollen und können sehr häufig unseren Mandanten eine Hauptverhandlung vor Gericht ersparen.

Bereits nach einer Durchsuchung oder mit Bekanntwerden eines Ermittlungsverfahrens sollten für dieses Ziel sämtliche weiteren Schritte aufeinander abgestimmt werden.

Unkoordinierte Erklärungen gegenüber Finanzamt oder Ermittlungsbehörden können später kaum noch korrigiert werden.

Unser Ziel besteht darin, bereits im Ermittlungsverfahren eine Lösung zu entwickeln, die sowohl steuerlich als auch strafrechtlich tragfähig ist.

Selbstanzeige für Ärzte und Zahnärzte

Nicht jedes Steuerstrafverfahren beginnt mit einer Durchsuchung.

In vielen Fällen besteht die Möglichkeit, steuerliche Sachverhalte bereits im Vorfeld noch dem Finanzamt mit strafbefreiender Wirkung mitzuteilen.

Ob eine strafbefreiende Selbstanzeige möglich ist, hängt von zahlreichen rechtlichen Voraussetzungen ab. Entscheidend ist insbesondere, ob bereits sogenannte Sperrgründe eingetreten sind.

Eine frühzeitige anwaltliche und steuerliche Prüfung kann hier von entscheidender Bedeutung sein.

Bundesweite Vertretung hochqualifizierter Heilberufler

Wir vertreten Mandanten in ganz Deutschland.

Zu unseren Mandanten gehören insbesondere

  • Zahnärzte
  • Fachärzte sämtlicher Fachrichtungen
  • Chefärzte
  • Radiologen
  • Kieferorthopäden
  • Orthopäden
  • Anästhesisten
  • Dermatologen
  • Chirurgen
  • Internisten
  • Laborärzte
  • Berufsausübungsgemeinschaften
  • Medizinische Versorgungszentren

Warum unsere Kanzlei

Interdisziplinär statt nebeneinander

Viele Kanzleien sind entweder steuerrechtlich oder strafrechtlich qualifiziert.

Wir verbinden beide Disziplinen in einem hochspezialisierten Team mit langer Berufserfahrung.

Dadurch erhalten unsere Mandanten

  • eine einheitliche Verteidigungsstrategie,
  • kurze Entscheidungswege,
  • abgestimmte Kommunikation mit Finanzamt und Ermittlungsbehörden,
  • steuerliche und strafrechtliche Expertise auf höchstem Niveau,

wo immer sie uns brauchen, auch bundesweit.

Jetzt frühzeitig handeln

Je früher eine Verteidigungsstrategie entwickelt wird, desto größer sind regelmäßig die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten.

Insbesondere im Steuerstrafrecht entscheidet häufig die erste Reaktion auf Maßnahmen der Finanzbehörden oder der Steuerfahndung über den weiteren Verlauf des Verfahrens.

Vereinbaren Sie ein vertrauliches Gespräch mit unseren Experten.

Kontaktieren Sie uns:

Florian Jandl LL.M.

Rechtsanwalt /
Fachanwalt für Strafrecht /
Fachanwalt für Steuerrecht

Markus Krauter

Rechtsanwalt /
Steuerberater

Dr. Melanie Bär

Rechtsanwältin /
Fachanwältin für Steuerrecht

Ann-Sophie Hummel

Rechtsanwältin / Steuerberaterin
in freier Mitarbeit

Charlotte Frey

Rechtsanwältin

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Mandatierung

Vor der Beratung klären wir die Eckdaten unserer Zusammenarbeit. Dazu gehört insbesondere auch unser Honorar. Wir rechnen in aller Regel auf Stundenbasis ab.

Erstes Gespräch

Um Sie optimal beraten zu können, müssen wir Sie und den zugrunde liegenden Sachverhalt kennen. Dafür bietet sich ein individueller Beratungstermin bei uns in der Kanzlei an.

Umsetzung

Wir erarbeiten für Sie die beste Lösung Ihres Problems und stimmen die weitere Vorgehensweise mit Ihnen ab. Kein Schritt erfolgt ohne Absprache und Erläuterung gegenüber unserem Mandanten. Sie sind stets informiert.

Ziel/Ergebnis

Die Ergebnisse unserer Arbeit werden Ihnen selbstverständlich in der gewünschten Form zur Verfügung gestellt. Für Rückfragen sind wir stets erreichbar. Das ist unser Anspruch. Nur wenn Sie zufrieden sind, sind wir es auch.

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