Anwälte für Insolvenzstrafrecht

Das Insolvenzstrafrecht gehört ebenfalls häufig zu unserer Tätigkeit.

Insolvenzverschleppung, § 15a InsO
Bankrott, § 283 StGB
Verletzung der Buchführungspflichten, § 283b StGB
Gläubigerbegünstigung, § 283c StGB
Schuldnerbegünstigung, § 283d StGB
Betrug, § 263 StGB
Verletzung der Informationspflicht gegenüber den Gesellschaftern, § 84 GmbHG, § 401 AktG
Steuerhinterziehung, § 370 AO
Untreue, § 266 StGB
Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen, § 266a StGB

Kommt es zu einem Insolvenzverfahren informiert das Insolvenzgericht in aller Regel die Staatsanwaltschaft über den Sachverhalt.

Nicht selten wird den Unternehmensvertretern vorgeworfen den Insolvenzantrag nicht rechtzeitig, nicht richtig oder gar nicht gestellt zu haben. Damit einhergehend werden oftmals weitere Beschuldigungen aus dem Wirtschaftsstrafrecht erhoben (Vorenthalten der Sozialversicherungsbeiträge, Lohn-, Umsatzsteuerhinterziehung, Bankrott, etc.).

Insolvenzverschleppung: Strafverteidigung für Geschäftsführer

Erfahrene Verteidigung in wirtschaftsstrafrechtlichen Ermittlungs- und Strafverfahren

Ein Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs der Insolvenzverschleppung betrifft selten nur die strafrechtliche Bewertung eines vergangenen Handelns. Häufig steht zugleich die unternehmerische Zukunft des Geschäftsführers auf dem Spiel.

Neben einer möglichen strafrechtlichen Sanktion können erhebliche haftungsrechtliche, gesellschaftsrechtliche und berufsrechtliche Folgen eintreten. Insbesondere kann eine strafrechtliche Verurteilung unter den gesetzlichen Voraussetzungen Auswirkungen auf die Fähigkeit haben, künftig als Geschäftsführer einer GmbH tätig zu sein (§ 6 GmbHG).

Unsere Kanzlei ist auf das Wirtschaftsstrafrecht spezialisiert. Wir vertreten Geschäftsführer, Vorstände, Gesellschafter und Unternehmer in anspruchsvollen Ermittlungs- und Strafverfahren – diskret, strategisch und mit einem klaren Blick für die wirtschaftlichen Auswirkungen eines Strafverfahrens.

Wirtschaftsstrafrecht verlangt mehr als strafrechtliche Expertise

Verfahren wegen Insolvenzverschleppung bewegen sich an der Schnittstelle von Strafrecht, Insolvenzrecht, Gesellschaftsrecht und Unternehmenspraxis.

Die entscheidenden Fragen sind häufig nicht juristischer, sondern wirtschaftlicher Natur:

  • Wann lag tatsächlich Zahlungsunfähigkeit vor?
  • War eine Überschuldung bereits eingetreten?
  • Bestand eine tragfähige Sanierungsperspektive?
  • Welche Informationen standen dem Geschäftsführer im jeweiligen Zeitpunkt zur Verfügung?
  • Welche unternehmerischen Entscheidungen waren ex ante vertretbar?

Die Antworten hierauf entscheiden oftmals über den Ausgang des Strafverfahrens.

Eine effektive Verteidigung setzt deshalb ein vertieftes Verständnis wirtschaftlicher Zusammenhänge ebenso voraus wie langjährige Erfahrung in komplexen Wirtschaftsstrafverfahren.

Unsere Aufgabe: Risiken frühzeitig begrenzen

Ein wesentlicher Teil erfolgreicher Strafverteidigung findet statt, bevor Anklage erhoben wird. Vielmehr ist eines unserer großen Ziele gerade zu vermeiden, dass der Mandant sich einer Hauptverhandlung vor Gericht stellen muss.

Bereits früh im Ermittlungsverfahren analysieren wir die tatsächlichen und rechtlichen Grundlagen des Vorwurfs, identifizieren entlastende Umstände und entwickeln eine Verteidigungsstrategie, die sowohl die strafrechtlichen als auch die unternehmerischen Interessen unserer Mandanten berücksichtigt.

Unser Ziel besteht nicht allein darin, auf Vorwürfe zu reagieren.

Wir gestalten das Verfahren aktiv.

Worauf wir besonderen Wert legen

Präzise Analyse der wirtschaftlichen Ausgangslage

In Verfahren wegen Insolvenzverschleppung entscheidet häufig die wirtschaftliche Rekonstruktion der Unternehmenssituation über den weiteren Verlauf des Verfahrens.

Wir prüfen sorgfältig, ob die Annahmen der Ermittlungsbehörden zur Insolvenzreife tatsächlich tragfähig sind und arbeiten – soweit erforderlich – mit erfahrenen Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Restrukturierungsexperten zusammen.

Strategische Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden

Nicht jede Einlassung dient den Interessen des Mandanten.

Wir entwickeln eine abgestimmte Verteidigungsstrategie und entscheiden gemeinsam mit Ihnen, ob, wann und in welcher Form eine Stellungnahme sinnvoll ist.

Schutz der unternehmerischen Handlungsfähigkeit

Unsere Verteidigung berücksichtigt stets die wirtschaftlichen Folgen des Strafverfahrens.

Dazu gehören insbesondere:

  • die Vermeidung eines Geschäftsführerverbots nach § 6 GmbHG,
  • der Schutz persönlicher Reputation,
  • die Minimierung haftungsrechtlicher Risiken sowie
  • die Wahrung unternehmerischer Entscheidungsfreiheit.

Das Geschäftsführerverbot nach § 6 GmbHG

Für viele Geschäftsführer ist nicht die strafrechtliche Sanktion die einschneidendste Folge eines Strafverfahrens.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine strafrechtliche Verurteilung dazu führen, dass eine Person für einen gesetzlich bestimmten Zeitraum nicht zum Geschäftsführer einer GmbH bestellt werden darf.

Für Unternehmer, Beteiligungsgesellschaften, Familienunternehmen und Fremdgeschäftsführer kann dies erhebliche wirtschaftliche Konsequenzen haben.

Eine vorausschauende Verteidigungsstrategie berücksichtigt diese Risiken von Beginn an und richtet die Verteidigung nicht ausschließlich auf die strafrechtliche Bewertung, sondern auf sämtliche rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen aus.

Erfahrung schafft Handlungsspielräume

Wirtschaftsstrafverfahren folgen eigenen Regeln.

Sie sind regelmäßig von umfangreichen Akten, komplexen wirtschaftlichen Sachverhalten und einer Vielzahl rechtlicher Nebenaspekte geprägt.

Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung in der Verteidigung von Geschäftsführern, Organmitgliedern und Unternehmern in wirtschaftsstrafrechtlichen Verfahren.

Wir kennen die Arbeitsweise von Staatsanwaltschaften, Wirtschaftsabteilungen und Insolvenzverwaltern ebenso wie die Anforderungen unternehmerischer Entscheidungsprozesse.

Diese Erfahrung ermöglicht es uns, Risiken frühzeitig zu erkennen, Prioritäten richtig zu setzen und Verteidigungsstrategien zu entwickeln, die über die rein strafrechtliche Betrachtung hinausgehen.

Warum Mandanten unsere Kanzlei beauftragen

Mandanten entscheiden sich für unsere Kanzlei, weil sie:

  • eine konsequente Spezialisierung auf das Wirtschaftsstrafrecht erwarten,
  • anwaltliche Erfahrung in komplexen Unternehmensstrafverfahren suchen,
  • eine strategische statt lediglich reaktive Verteidigung wünschen,
  • Wert auf absolute Diskretion legen und
  • einen Ansprechpartner benötigen, der sowohl strafrechtliche als auch wirtschaftliche Zusammenhänge sicher einordnet.

Häufige Fragen

Sollte ich nach einer Vorladung aussagen?

Vor einer Einlassung empfiehlt sich regelmäßig zunächst die vollständige Auswertung der Ermittlungsakte. Erst auf dieser Grundlage lässt sich beurteilen, welche Verteidigungsstrategie Ihren Interessen am besten entspricht. Grundsätzlich empfiehlt sich eher eine schriftliche Stellungnahme des Verteidigers als eine mündliche Einlassung im Rahmen einer Beschuldigtenvernehmung.

Kann eine Verurteilung vermieden werden?

Jedes Verfahren ist anders. Ob eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens oder eine andere Verfahrenslösung in Betracht kommt, hängt von den tatsächlichen Umständen des Einzelfalls ab. Eine frühzeitige Verteidigung schafft jedoch regelmäßig die besten Voraussetzungen, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen.

Muss ich meine Tätigkeit als Geschäftsführer sofort beenden?

Ein Ermittlungsverfahren führt grundsätzlich nicht automatisch zum Verlust Ihrer Organstellung. Gleichwohl sollten mögliche gesellschaftsrechtliche und berufsrechtliche Folgen von Beginn an in die Verteidigungsstrategie einbezogen werden.

Frühzeitige Beratung schafft Optionen

In wirtschaftsstrafrechtlichen Verfahren werden wesentliche Weichen regelmäßig bereits im Ermittlungsverfahren gestellt.

Wer frühzeitig anwaltliche Unterstützung in Anspruch nimmt, schafft die Grundlage dafür, den Sachverhalt umfassend aufzuarbeiten, Risiken realistisch zu bewerten und die Verteidigung strategisch auszurichten.

Unsere Kanzlei steht Geschäftsführern, Vorständen und Unternehmern bundesweit in allen Phasen eines Ermittlungs- oder Strafverfahrens wegen Insolvenzverschleppung zur Seite.

Wenn gegen Sie wegen Insolvenzverschleppung ermittelt wird, beraten wir Sie vertraulich, entwickeln eine auf Ihren Fall zugeschnittene Verteidigungsstrategie und vertreten Ihre Interessen mit der Erfahrung einer auf das Wirtschaftsstrafrecht spezialisierten Kanzlei.

Kontaktieren Sie uns:

Florian Jandl LL.M.

Rechtsanwalt /
Fachanwalt für Strafrecht /
Fachanwalt für Steuerrecht

Markus Krauter

Rechtsanwalt /
Steuerberater

Dr. Melanie Bär

Rechtsanwältin /
Fachanwältin für Steuerrecht

Ann-Sophie Hummel

Rechtsanwältin / Steuerberaterin
in freier Mitarbeit

Charlotte Frey

Rechtsanwältin

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Mandatierung

Vor der Beratung klären wir die Eckdaten unserer Zusammenarbeit. Dazu gehört insbesondere auch unser Honorar. Wir rechnen in aller Regel auf Stundenbasis ab.

Erstes Gespräch

Um Sie optimal beraten zu können, müssen wir Sie und den zugrunde liegenden Sachverhalt kennen. Dafür bietet sich ein individueller Beratungstermin bei uns in der Kanzlei an.

Umsetzung

Wir erarbeiten für Sie die beste Lösung Ihres Problems und stimmen die weitere Vorgehensweise mit Ihnen ab. Kein Schritt erfolgt ohne Absprache und Erläuterung gegenüber unserem Mandanten. Sie sind stets informiert.

Ziel/Ergebnis

Die Ergebnisse unserer Arbeit werden Ihnen selbstverständlich in der gewünschten Form zur Verfügung gestellt. Für Rückfragen sind wir stets erreichbar. Das ist unser Anspruch. Nur wenn Sie zufrieden sind, sind wir es auch.

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