Steuerstrafverfahren bei Ärzten und Zahnärzten
Unsere Leistungen
Steuerstrafverfahren
Steuerrechtliche Begleitung
Interdisziplinäre Verteidigung im Steuerstrafverfahren – Fachanwälte für Steuerrecht, Fachanwälte für Strafrecht und Steuerberater
Steuerstrafrechtliche Ermittlungen gegen Ärzte und Zahnärzte erfordern weit mehr als eine klassische Strafverteidigung. Neben dem eigentlichen Strafverfahren stehen regelmäßig steuerliche Außenprüfungen, Änderung von Steuerbescheiden, Hinzuschätzungen von Steuern, Vermögensarrest sowie berufsrechtliche Fragestellungen im Raum. Entscheidungen in einem Verfahren wirken sich unmittelbar auf das andere aus.
Unsere Kanzlei gehört zu den ganz wenigen hochspezialisierten Kanzleien in Deutschland, die Fachanwälte für Steuerrecht, Fachanwälte für Strafrecht und Steuerberater in einem Team vereint. Dadurch entwickeln wir eine abgestimmte Gesamtstrategie für das Besteuerungs- und das Steuerstrafverfahren – aus einer Hand.
Wir vertreten bundesweit niedergelassene Ärzte, Zahnärzte, Berufsausübungsgemeinschaften (BAG), Medizinische Versorgungszentren (MVZ), Klinikärzte sowie andere Heilberufler.
Warum Ärzte und Zahnärzte im Steuerstrafrecht besondere Risiken tragen
Ärztliche und zahnärztliche Praxen weisen häufig komplexe steuerliche Strukturen auf. Unterschiedliche Umsatzsteuerregelungen, (in Teilbereichen Bargeldumsätze), Privatliquidationen, Kooperationen, Praxisgemeinschaften oder Beteiligungen an Medizinischen Versorgungszentren führen dazu, dass steuerliche Fragestellungen schnell strafrechtliche Relevanz erlangen können.
Insbesondere eine Betriebsprüfung kann häufig direkt in ein Steuerstrafverfahren übergehen.
Hinzu kommt, dass strafrechtliche Vorwürfe unter Umständen auch berufsrechtliche Folgen nach sich ziehen können. Je nach Sachverhalt können Mitteilungen an zuständige Ärztekammern und Zahnärztekammern in Betracht kommen. Deshalb sollte jede Verteidigung von Beginn an auch mögliche berufsrechtliche Auswirkungen berücksichtigen.
Unsere besondere Stärke: Steuerrecht und Strafrecht greifen ineinander
Das Steuerstrafrecht unterscheidet sich von nahezu allen anderen Strafrechtsgebieten und bietet besondere Gestaltungsmöglichkeiten.
Der strafrechtliche Vorwurf basiert regelmäßig auf steuerlichen Feststellungen. Gleichzeitig beeinflusst jede Erklärung im Besteuerungsverfahren den weiteren Verlauf des Strafverfahrens.
Deshalb reicht eine isolierte strafrechtliche Verteidigung ebenso wenig aus wie eine ausschließlich steuerliche Beratung.
Wir betreuen beide Verfahren parallel.
Während wir die Verteidigung gegenüber Steuerfahndung, Staatsanwaltschaft und Gerichten übernehmen, begleiten wir außerdem gleichzeitig
- Betriebsprüfungen,
- steuerliche Nacherklärungen,
- Einspruchsverfahren,
- Schätzungsverfahren,
- Kommunikation mit dem Finanzamt,
- tatsächliche und steuerliche Aufarbeitung.
Diese enge Zusammenarbeit verhindert widersprüchliche Erklärungen und schafft eine einheitliche Verteidigungsstrategie. Genau das ist unsere Stärke aufgrund jahrzehntelanger Erfahrung.
Typische Vorwürfe gegen Ärzte und Zahnärzte
Unsere Mandanten wenden sich unter anderem an uns bei
- Strafanzeigen wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung (§ 370 AO)
- Einleitung eines Steuerstrafverfahrens
- Durchsuchungen der Praxis und/oder Privaträume
- Beschlagnahmen
- Vermögensarrest
- Betriebsprüfungen mit strafrechtlichem Anfangsverdacht
- unrichtigen oder unvollständigen Steuererklärungen
- Umsatzsteuerfragen
- Praxisverkäufen
- Auslandssachverhalten
- Selbstanzeigen
Frühe Verteidigung bereits im Ermittlungsverfahren
Die entscheidenden Weichen werden regelmäßig nicht erst vor Gericht gestellt. Im Gegenteil! Wir wollen und können sehr häufig unseren Mandanten eine Hauptverhandlung vor Gericht ersparen.
Bereits nach einer Durchsuchung oder mit Bekanntwerden eines Ermittlungsverfahrens sollten für dieses Ziel sämtliche weiteren Schritte aufeinander abgestimmt werden.
Unkoordinierte Erklärungen gegenüber Finanzamt oder Ermittlungsbehörden können später kaum noch korrigiert werden.
Unser Ziel besteht darin, bereits im Ermittlungsverfahren eine Lösung zu entwickeln, die sowohl steuerlich als auch strafrechtlich tragfähig ist.
Selbstanzeige für Ärzte und Zahnärzte
Nicht jedes Steuerstrafverfahren beginnt mit einer Durchsuchung.
In vielen Fällen besteht die Möglichkeit, steuerliche Sachverhalte bereits im Vorfeld noch dem Finanzamt mit strafbefreiender Wirkung mitzuteilen.
Ob eine strafbefreiende Selbstanzeige möglich ist, hängt von zahlreichen rechtlichen Voraussetzungen ab. Entscheidend ist insbesondere, ob bereits sogenannte Sperrgründe eingetreten sind.
Eine frühzeitige anwaltliche und steuerliche Prüfung kann hier von entscheidender Bedeutung sein.
Bundesweite Vertretung hochqualifizierter Heilberufler
Wir vertreten Mandanten in ganz Deutschland.
Zu unseren Mandanten gehören insbesondere
- Zahnärzte
- Fachärzte sämtlicher Fachrichtungen
- Chefärzte
- Radiologen
- Kieferorthopäden
- Orthopäden
- Anästhesisten
- Dermatologen
- Chirurgen
- Internisten
- Laborärzte
- Berufsausübungsgemeinschaften
- Medizinische Versorgungszentren
Warum unsere Kanzlei
Interdisziplinär statt nebeneinander
Viele Kanzleien sind entweder steuerrechtlich oder strafrechtlich qualifiziert.
Wir verbinden beide Disziplinen in einem hochspezialisierten Team mit langer Berufserfahrung.
Dadurch erhalten unsere Mandanten
- eine einheitliche Verteidigungsstrategie,
- kurze Entscheidungswege,
- abgestimmte Kommunikation mit Finanzamt und Ermittlungsbehörden,
- steuerliche und strafrechtliche Expertise auf höchstem Niveau,
wo immer sie uns brauchen, auch bundesweit.
Jetzt frühzeitig handeln
Je früher eine Verteidigungsstrategie entwickelt wird, desto größer sind regelmäßig die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten.
Insbesondere im Steuerstrafrecht entscheidet häufig die erste Reaktion auf Maßnahmen der Finanzbehörden oder der Steuerfahndung über den weiteren Verlauf des Verfahrens.
Vereinbaren Sie ein vertrauliches Gespräch mit unseren Experten.
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Florian Jandl LL.M.
Rechtsanwalt /
Fachanwalt für Strafrecht /
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